SPD-Gemeinderatsfraktion 2026 - 2032Zukunft der Großen Schulturnhalle
Alle Fakten auf dem Tisch, die Entscheidung muss der Gemeinderat treffen, zuvor werden Vereine und Bürgerschaft informiert – so das Ergebnis der Diskussion zur Machbarkeitsstudie um die Zukunft der Großen Schulturnhalle. Grundlage zum Untersuchungsumfang war ein entsprechender SPD-Antrag vom Dezember 2024.
Weiterlessen ...
Teilnahme an der Breitbandförderung des Bundes
Der flächendeckende Ausbau von Glasfasernetzen ist eine wesentliche Voraussetzung für die digitale Entwicklung der Gemeinde. Für aktuell unterversorgte Gebiete stellt der Bund mit der Gigabit-Richtlinie 2.0 Fördermittel zur Verfügung. Förderfähig sind grundsätzlich Gebiete, in denen kein verbindlicher privatwirtschaftlicher Ausbau angekündigt ist.
Weiterlessen ...
Zukunft der Großen Schulturnhalle
Klar ist, dass eine Sanierung der 1976 errichteten Sporthalle wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Der Grund: tiefgreifende Betonschäden sowie akute statische Mängel an der Dachkonstruktion.
Die von der SPD favorisierte Variante 3b "Erweiterte/vergrößerte 1-fach-Halle" gewährleistet staatliche Fördergelder, minimiert Betriebs- und Wartungskosten durch hocheffiziente Technik – insgesamt eine zukunftsorientierte und nachhaltige Planung.
"Unsere grundsätzlichen Zielvorgaben – 1) Bau eine Schulsporthalle, die 2) auch von örtlichen Vereinen genutzt werden kann und soll und die 3) die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht gefährdet – werden erfüllt. Die neuen Hallenmaße erfüllen die Vorgaben für den Vereins-Basketball und können bei Bedarf definitiv auch noch weiter angepasst werden. Es ist keine "kleine" Halle, sondern hat das Potenzial zum landkreisweiten Vorzeigeprojekt." (Fraktionssprecher Claus Reinhardt)
Als Schulsporthalle ist der erforderliche Ersatzneubau eine kommunale Pflichtaufgabe und wesentlich von entsprechenden Fördermitteln abhängig. Immer im Blick dabei die Orientierung an den Rahmenbedingungen des gemeindlichen Haushaltes. Daran muss sich auch die Öffnung für den Vereinssport wie für kulturelle Aktivitäten messen lassen. Entscheidend für öffentliche Mittel ist alleine der schulische Bedarf, d.h. insbesondere Klassen- und Schülerzahlen. Im vorliegenden Fall werden etwa 1,6 Mio. Euro bzw. rund 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als Förderanteil gewährt.
Entscheidendes Zusatzkriterium gerade für die Nutzung für Basketball ist dabei natürlich die Hallen- und Spielfeldgröße. Die Unterlagen aus der Studie sorgten in der Diskussion für Irritationen.
Fazit:
Die "erweiterte/vergrößerte 1-fach-Halle" ist auch für den Sportbetrieb und Kulturveranstaltungen ausreichend, während die 1 1/2-fach-Halle fördertechnisch überdimensioniert ist und damit große finanzielle Risiken birgt.
"Bei geschätzten Kosten von 6,23 Mio. Euro ist die finanzielle Belastung für unsere Gemeinde enorm. Der Eigenanteil nach Abzug von ca. 1,6 Mio. Euro Fördermittel für den schulischen Bedarf stellt einen echten Kraftakt dar. Klar ist aber auch, dass eine deutlich größere 1 1/2-fach-Halle (Var. 3a bzw. 4) für 8,3 Mio. Euro fördertechnisch unterfinanziert ist und die Differenz von rund 2 Mio. Euro alleine für Vereinszwecke schlicht nicht verantwortbar ist." (Gemeinderätin Karin Weber)
FAKTEN zur Variante 3b "Vergrößerte Einfachhalle":
- Ersatzbau ist um 90 Grad im Vergleich zum Bestand gedreht und in Richtung Freisportanlage versetzt
- Erweiterungsmöglichkeiten in der Nord-Süd-Längsrichtung als auch nach Osten zur Steingrube
- Hallenmaße Var. 3b: z.B. Breite/Länge 17x29 und Höhe 7 m
zum Vergleich Bestand: 15x27, Höhe 5,5 m
zum Vergleich 1 1/2-fach-Halle Var. 3a: 28x32 Höhe 7 m
- Spielfeld Var 3b: z.B. 14x26 m, in der Breite zusätzlich erweiterbar um bis je ca. 3 m
zum Vergleich 1 1/2-fach-Halle Var. 3a:
gr. Spielfeld 15x28 m (+2,12 + 6,50 m zur Wand) und
2 kl. Spielfelder je 14x26 m (+1 +1 m zur Innenwand bzw. Trennwand)
FIBA Spielfeld: 15x28 zzgl. 2 m Längs- und Stirnseite
- Sonstiges Var. 3b: ca. 55 Tribünenplätze, 24 Kfz-Stellplätze
zum Vergleich Var. 3a: 100 Tribünenplätze, 60 Kfz-Stellplätze)
(Quelle Machbarkeitsstudie des Ing.-Büros)
Weitere Fragen/Anregungen der SPD-Fraktion:
- Grundstück für Flächenbedarf gut ausreichend
- 1-geschossige Nebenräume frei und flexibel planbar, d.h. mögliche Erweiterung auch nach Norden möglich sowie um ca. 15 m in Richtung Steingrube
- Zugang Südosten oder Nordosten denkbar
- Lage Fluchttreppe veränderbar
- Bauzeit (ca. 1 1/2 Jahre) - Bauweise und Bauablauf (u.a. Stahlbeton und Einbau von Fertigteilelementen)
- Möglichkeit für Bauherren- bzw. Betriebermodell mit Sportverein
- kostenfreie oder -pflichtige Nutzung für Vereine
BESCHLUSS:
Die Verwaltung stellt im Rahmen des zweiten Förderaufrufs zum Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (voraussichtlich im Herbst 2026) einen Förderantrag zur Variante 3. Erhält die Gemeinde Oberhaid keinen Förderzuschlag, wird die Verwaltung beauftragt, Variante 3b (etwas vergrößerte Einfachhalle) umzusetzen und die hierfür möglichen Fördermittel zu beantragen. Außerdem werden Vereine und Bürgerschaft zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Teilnahme an der Breitbandförderung des Bundes
Der flächendeckende Ausbau von Glasfasernetzen ist eine wesentliche Voraussetzung für die digitale Entwicklung der Gemeinde. Für aktuell unterversorgte Gebiete stellt der Bund mit der Gigabit-Richtlinie 2.0 Fördermittel zur Verfügung. Förderfähig sind grundsätzlich Gebiete, in denen kein verbindlicher privatwirtschaftlicher Ausbau angekündigt ist.
Während der Ortsteil Oberhaid nahezu komplett versorgt ist, sind in Unterhaid 60 bzw. Staffelbach 90 Prozent und damit insgesamt 444 Anwesen noch anzuschließen – eine Investition von rund 2,9 Mio. Euro.
Die Gigabitförderung sieht zwei unterschiedliche Fördermodelle vor: Das Lückenmodell mit 90 % und das Betreibermodell mit 75 % Förderquote. Die Kassenbelastung für die Gemeinde beträgt damit 259.000 bzw. 957.000 Euro. Durch Pachteinnahmen könne man mit ca. 48.000 Euro pro Jahr bei der Variante "Oberhaid als Betreiber" rechnen.
Die SPD-Fraktion sagt: Deutlich höherer Verwaltungs- und Planungsaufwand sowie ein höheres wirtschaftliches Risiko beim Betreibermodell sprechen für das Lückenmodell. Fördergeber ist die Gemeinde, das Telekommunikationsunternehmen ist Eigentumer und Netzbetreiber.
Claus Reinhardt, SPD-Fraktionsvorsitzender